Beitragsordnung

§   1   Mitgliedschaft

Mitglieder der Jugendabteilung des Tanz-Club Rotherbaum e.V. sind alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

Die Erhebung des Aufnahmegeldes und der Monatsbeiträge erfolgt unter Zugrundelegung von § 8 Ziffer 1 der Satzung.

A. Aufnahmegeld
Entfällt gemäß Beschluss der Ordentlichen Mitgliederversammlung
am 06.02.2015.
B. Monatsbeiträge
Der Monatsbeitrag gliedert sich auf in einen Grundbeitrag und einen Zuschlag.
Grundbeitrag
Ordentliche Mitglieder ( ab 18 Jahre) EUR 10,00
Jugendliche Mitglieder (unter 18 Jahre) EUR   5,00
Mitglieder auf Zeit werden, je nach Alter, wie
Ordentliche oder Jugendliche Mitglieder veranlagt.
Zuschlag zum Grundbeitrag (nur für Aktive Mitglieder)
Teilnehmer an dem Tanzsporttraining EUR 17,00
Teilnehmer an Tanzkreisen EUR 12,00
Teilnehmer an Bodyfitness, Choreografie EUR 12,00

Als Aktiver gilt das Mitglied, das vom Verein bezahlte Trainerleistungen
empfängt, alle anderen Mitglieder gelten als Inaktive. Für Inaktive Mitglieder
entfällt der Zuschlag, sie zahlen lediglich den Grundbeitrag.

Der Wechsel von „inaktiv“ in „aktiv“ ist jederzeit möglich. Der Wechsel von
„aktiv“ in „inaktiv“ ist nur jeweils zum 31. März, 30. Juni, 30. September oder
31. Dezember eines Jahres unter Einhaltung einer einmonatigen Frist mit
einer schriftlichen Erklärung möglich.

Fördernde Mitglieder zahlen einen mit dem Vorstand vereinbarten
Monatsbeitrag, mindestens jedoch
EUR 10,00

 

C. Beitragsermäßigung
Ordentlichen Mitgliedern, die sich in der Berufsausbildung befinden
(Schüler, Studenten, Auszubildende), können auf schriftlichen
Antrag hin das Aufnahmegeld und für die Dauer von maximal zwei Jahren
Monatsbeiträge zuerkannt werden, wie sie für Jugendliche Mitglieder gelten.Wird vor Ablauf dieser zwei Jahre kein neuer Antrag gestellt, so entfällt
die Ermäßigung automatisch.
D.    Zahlungen
Zur Abwicklung des finanziellen Teiles seiner Geschäftsführung unterhält
der Verein ein Girokonto bei der Hamburger Sparkasse:
  BIC: HASPDEHHXXX   IBAN: DE04 2005 0550 1280 1125 49
(Wegen der besseren Lesbarkeit haben wir die IBAN mit Zwischenräumen
dargestellt. Bei Eingabe in Formularen oder bei Onlineüberweisungen
bitte keine Zwischenräume einfügen.)
Die Mitglieder werden gebeten, Zahlungen auf dieses Konto vorzunehmen.
Um die ehrenamtliche Arbeit unseres Schatzmeisters / unserer
Schatzmeisterin zu erleichtern und um dem Verein die durch Buchungsgebühren
entstehenden Kosten mindern zu helfen, wird die Hereingabe einer
Einzugsermächtigung empfohlen.
Erfolgte der Aufnahmeantrag bis einschließlich des 15. eines Monats,
so wird für den betreffenden Monat der Monatsbeitrag bereits erhoben.
Erfolgte der Aufnahmeantrag am 16. eines Monats oder danach, so wird
der Monatsbeitrag erst vom nächstfolgenden Monat an erhoben.
E. Mahnungen
Es kann bereits von der ersten Mahnung an pro Mahnung eine Mahngebühr von
EUR 3,00 erhoben werden.

 

10.02.2012/
25.11.2013 (BIC und IBAN ergänzt)
06.02.2015 (Änderung gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung am 06.02.2015)
26.05.2015 (Änderung der Bezeichnung Kassenwart in Schatzmeider / Schatzmeisterin
Zuschlag für Aktive bis 31.03.2015 entfernt)