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Beitragsordnung
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Die Erhebung des Aufnahmegeldes und der Monatsbeiträge erfolgt unter Zugrundelegung von § 8 Ziffer 1 der Satzung.
| A. | Aufnahmegeld |
| Ordentliche Mitglieder ( ab 18 Jahre) | EUR 26,00 | |
| Ehepaare, sofern beide Ehepartner gleichzeitig eingetreten sind | EUR 46,00 | |
| Jugendliche Mitglieder (unter 18 Jahre) | EUR 13,00 | |
| Mitglieder auf Zeit sind von der Zahlung des Aufnahmegeldes befreit. Bei der Umwandlung der Mitgliedschaft auf Zeit in eine unbefristete Mitgliedschaft wird das Aufnahmegeld jedoch sofort fällig. | ||
| B. | Monatsbeiträge |
| Der Monatsbeitrag gliedert sich auf in einen Grundbeitrag und einen Zuschlag. | ||
| Grundbeitrag | ||
| Ordentliche Mitglieder ( ab 18 Jahre) | EUR 10,00 | |
| Jugendliche Mitglieder (unter 18 Jahre) | EUR 5,00 | |
| Mitglieder auf Zeit werden, je nach Alter, wie Ordentliche oder Jugendliche Mitglieder veranlagt. | ||
| Zuschlag zum Grundbeitrag (nur für Aktive Mitglieder) | ||
| Teilnehmer an dem Tanzsporttraining | EUR 13,00 | |
| Teilnehmer an den Tanzkreisen | EUR 10,00 | |
| Teilnehmer an der Jazz- und Modern Dance Gruppe | EUR 10,00 | |
Als Aktiver gilt das Mitglied, das vom Verein bezahlte Trainerleistungen
empfängt, alle anderen Mitglieder gelten als Inaktive. Für Inaktive Mitglieder
entfällt der Zuschlag, sie zahlen lediglich den Grundbeitrag.
Der Wechsel von "inaktiv" in "aktiv" ist jederzeit möglich. Der Wechsel von
"aktiv" in "inaktiv" ist nur jeweils zum 31. März, 30. Juni, 30. September oder
31. Dezember eines Jahres unter Einhaltung einer einmonatigen Frist mit
einer schriftlichen Erklärung möglich.
Fördernde Mitglieder zahlen einen mit dem Vorstand vereinbarten
Monatsbeitrag, mindestens jedoch
EUR 10,00
| C. | Beitragsermäßigung |
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Ordentlichen Mitgliedern, die sich in der Berufsausbildung befinden (Schüler, Studenten, Auszubildende), können auf schriftlichen Antrag hin das Aufnahmegeld und für die Dauer von maximal zwei Jahren Monatsbeiträge zuerkannt werden, wie sie für Jugendliche Mitglieder gelten. Wird vor Ablauf dieser zwei Jahre kein neuer Antrag gestellt, so entfällt die Ermäßigung automatisch. | ||
| D. | Zahlungen |
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Zur Abwicklung des finanziellen Teiles seiner Geschäftsführung unterhält der Verein ein Girokonto bei der Hamburger Sparkasse, BLZ 200 505 50, Konto 1280112549. Die Mitglieder werden gebeten, das Aufnahmegeld sowie die Monatsbeiträge auf dieses Konto einzuzahlen. Um die ehrenamtliche Arbeit unseres Kassenwarts zu erleichtern und um dem Verein die durch Buchungsgebühren entstehenden Kosten mindern zu helfen, wird die Hereingabe einer Einzugsermächtigung empfohlen. Erfolgte der Aufnahmeantrag bis einschließlich des 15. eines Monats, so wird für den betreffenden Monat der Monatsbeitrag bereits erhoben. Erfolgte der Aufnahmeantrag am 16. eines Monats oder danach, so wird der Monatsbeitrag erst vom nächstfolgenden Monat an erhoben. | ||
| E. | Mahnungen |
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Es kann bereits von der ersten Mahnung an pro Mahnung eine Mahngebühr von EUR 3,00 erhoben werden. | ||