Beitragsordnung     


Die Erhebung des Aufnahmegeldes und der Monatsbeiträge erfolgt unter Zugrundelegung von § 8 Ziffer 1 der Satzung.

A.   Aufnahmegeld
    
 Ordentliche Mitglieder ( ab 18 Jahre)EUR 26,00
 Ehepaare, sofern beide Ehepartner gleichzeitig eingetreten sindEUR 46,00
 Jugendliche Mitglieder (unter 18 Jahre)EUR 13,00
                                                                                                                                                           
 Mitglieder auf Zeit sind von der Zahlung des Aufnahmegeldes befreit.
Bei der Umwandlung der Mitgliedschaft auf Zeit in eine unbefristete
Mitgliedschaft wird das Aufnahmegeld jedoch sofort fällig.
                                                                                                                                  
B.   Monatsbeiträge
    
 Der Monatsbeitrag gliedert sich auf in einen Grundbeitrag und einen Zuschlag.
  
 Grundbeitrag
                                                                                                                                  
 Ordentliche Mitglieder ( ab 18 Jahre)EUR 10,00
 Jugendliche Mitglieder (unter 18 Jahre)EUR   5,00
   
 Mitglieder auf Zeit werden, je nach Alter, wie
Ordentliche oder Jugendliche Mitglieder veranlagt.
 
                                                                                                                                                           
 Zuschlag zum Grundbeitrag (nur für Aktive Mitglieder)
                                                                                                                                  
 Teilnehmer an dem TanzsporttrainingEUR 13,00
 Teilnehmer an den TanzkreisenEUR 10,00
 Teilnehmer an der Jazz- und Modern Dance GruppeEUR 10,00
                                                                                                                                                           

Als Aktiver gilt das Mitglied, das vom Verein bezahlte Trainerleistungen
empfängt, alle anderen Mitglieder gelten als Inaktive. Für Inaktive Mitglieder
entfällt der Zuschlag, sie zahlen lediglich den Grundbeitrag.

Der Wechsel von "inaktiv" in "aktiv" ist jederzeit möglich. Der Wechsel von
"aktiv" in "inaktiv" ist nur jeweils zum 31. März, 30. Juni, 30. September oder
31. Dezember eines Jahres unter Einhaltung einer einmonatigen Frist mit
einer schriftlichen Erklärung möglich.

Fördernde Mitglieder zahlen einen mit dem Vorstand vereinbarten
Monatsbeitrag, mindestens jedoch                                                                                   EUR 10,00

C.   Beitragsermäßigung
    
  Ordentlichen Mitgliedern, die sich in der Berufsausbildung befinden
(Schüler, Studenten, Auszubildende), können auf schriftlichen
Antrag hin das Aufnahmegeld und für die Dauer von maximal zwei Jahren
Monatsbeiträge zuerkannt werden, wie sie für Jugendliche Mitglieder gelten.

Wird vor Ablauf dieser zwei Jahre kein neuer Antrag gestellt, so entfällt
die Ermäßigung automatisch.
                                                                                                                                  
D.   Zahlungen
    
  Zur Abwicklung des finanziellen Teiles seiner Geschäftsführung unterhält
der Verein ein Girokonto bei der

Hamburger Sparkasse, BLZ 200 505 50, Konto 1280112549.

Die Mitglieder werden gebeten, das Aufnahmegeld sowie die Monatsbeiträge
auf dieses Konto einzuzahlen.

Um die ehrenamtliche Arbeit unseres Kassenwarts zu erleichtern und um dem
Verein die durch Buchungsgebühren entstehenden Kosten mindern zu helfen,
wird die Hereingabe einer Einzugsermächtigung empfohlen.

Erfolgte der Aufnahmeantrag bis einschließlich des 15. eines Monats,
so wird für den betreffenden Monat der Monatsbeitrag bereits erhoben.
Erfolgte der Aufnahmeantrag am 16. eines Monats oder danach, so wird
der Monatsbeitrag erst vom nächstfolgenden Monat an erhoben.
                                                                                                                                  
E.   Mahnungen
    
  Es kann bereits von der ersten Mahnung an pro Mahnung eine Mahngebühr von
EUR 3,00 erhoben werden.
                                                                                                                                  
10.02.2012

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© Tanz-Club Rotherbaum e.V., Hamburg · Letzte Änderung dieser Seite: 06.03.2012